Eine Schiefertafel mit einer gezeichneten Glühlampe. Drum herum die Worte: Wann? Warum? Was? Wer? Wo? Wie?
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Wir über uns

Allgemein

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Juni 2002 einstimmig die flächendeckende Einführung eines bevölkerungsbezogenen Mammographie-Screening-Programms, auf Grundlage der Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings, beschlossen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben den Beschluss umgesetzt, das qualitätsgesicherte Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening flächendeckend einzuführen. Die entsprechenden umfangreichen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, zur Einführung des Screenings in die vertragsärztliche Versorgung, sind im Januar 2004 in Kraft getreten.

Deshalb wird nun in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm, zur Früherkennung von Brustkrebs, angeboten. Jede Frau im Alter zwischen 50 und 69 Jahren kann daran teilnehmen und alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust - eine sogenannte Mammographie - durchführen lassen. Da im Gegensatz zu sonstigen Früherkennungsuntersuchungen im Mammographie-Screening-Programm eine organisierte Durchführung stattfindet, erhält sie zur Untersuchung eine Einladung.

Per Gesetz haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen die Aufgabe erhalten, eigenständige Behörden einzurichten, die das Einladungsmanagement in ihrem Zuständigkeitsbereich betreiben: die Zentralen Stellen.

Die Zentralen Stellen tragen Sorge dafür, dass die Frauen regelmäßig, persönlich und schriftlich zu ihren Untersuchungsterminen eingeladen werden. Sie koordinieren Terminänderungswünsche und erteilen Auskünfte zum Mammographie-Screening-Programm.

Als öffentliche Stelle verantwortet die Zentrale Stelle Mammographie-Screening Rheinland-Pfalz das Einladungswesen zum Mammographie-Screening-Programm im Bundesland Rheinland-Pfalz. Sie hat ihren Sitz im Regionalzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße. Die Zentrale Stelle hat den Betrieb im Februar 2007 aufgenommen.

 

Dienstleistungen und Angebote

Wir bieten rund um die Uhr (24/7) ein Online-Termin-Buchungssystem an und zu üblichen Geschäftszeiten eine Telefon-Termin-Hotline, an die sich die rheinland-pfälzischen Frauen wenden können, um Termine zu verschieben, zu bestätigen, abzusagen oder zu vereinbaren (sollten Sie noch keine schriftliche Einladung erhalten haben). Selbstverständlich werden auch E-Mail- und Fax-Anfragen bearbeitet und beantwortet.

 

First-Level-Support für Screening- und Mammographie-Einheiten

Die Zentrale Stelle Mammographie-Screening Rheinland-Pfalz bietet den "Programmverantwortlichen Ärzten" (PVÄ) der vier Screening-Einheiten und dem medizinischen und nicht-medizinischen Praxispersonal der 17 Mammographie-Einheiten in Rheinland-Pfalz eine Anlaufstelle bei auftretenden Problemen und Fragen rund um die Software-Komplettlösung "MaSc", die in den Einheiten vor Ort und in der Zentralen Stelle zum Einsatz kommt.

Die Unterstützung umfasst unter anderem das Einladungswesen und das Terminmanagement von Seiten der Zentralen Stelle und die digitale Befundung und Dokumentation der Untersuchungen auf der Praxisseite. Zudem die Schnittstellen zu den Systemen im Bereich der digitalen Mammographie, den Schnittstellen zur KV-Abrechnung und zur privatärztlichen Abrechnung im KVDT-Format sowie dem gesicherten Datenaustausch mit dem Referenzzentrum Mammographie SüdWest in Gießen, dem Krebsregister Rheinland-Pfalz und der Zentralen Stelle.

Wie bieten eine erste Hilfe bei Anfragen zu Computerproblemen und bei Anfragen zu Problemen der IT-Infrastruktur in den Einheiten.

 

 

Dieser Artikel wurde aktualisiert am 17.06.2022 | 22:32