Eine Frau ließ ein Schreiben vom Mammographie-Screening

Anspruchsberechtigung ukrainischer Frauen

Anspruchsberechtigung ukrainischer Frauen

Die kommunalen Leistungsbehörden für das Asylbewerberleistungsgesetz wurden am 23.05.2022 vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz [MFFKI] auf ein Rundschreiben vom 30.10.2015 hingewiesen, aus dem sich ergibt, dass das Mammographie-Screening eine gebotene Vorsorgeuntersuchung darstellt, welche über § 4 AsylbLG abgedeckt ist. Im Rundschreiben geht es um eine Gesetzesänderung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Anwendungshinweise zur gesetzlichen Neuregelung ab 24. Oktober 2015.

Aus dem Ministerium kam weiterhin der Hinweis, dass der Gesetzgeber zwischenzeitlich beschlossen hat, die aus der Ukraine vertriebenen Menschen ab 01. Juni 2022 in die allgemeinen Sozialleistungssysteme zu überführen, wonach ein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung besteht (SGB II) bzw. auf Leistungen auf Basis einer GKV (SGB XII).

Wichtiger Hinweis für teilnehmende Frauen aus der Ukraine:

Sie benötigen einen Behandlungsschein Ihres Sozialamtes als vorläufigen Ersatz der Versichertenkarte (bis diese vorliegt). Bitte bringen Sie den Originalschein oder eine Überweisung vom Hausarzt zu der Untersuchung mit.

Вам потрібно мати довідку на лікування (Behandlungsschein) від Вашого відділу соціальної служби (Sozialamt), як тимчасову заміну страхової картки. Будь ласка, візьміть з собою на обстеження  оригінал довідки або направлення від сімейного лікаря.