
Mammographie-Screening bei Frauen ab 45 Jahren?
Mammographie-Screening bei Frauen ab 45 Jahren: Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung
Mit der Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (BrKrFrühErkV) wurde lediglich das strahlenschutzrechtliche Verbot einer Mammographie für die Früherkennung für die Altersgruppe 45 bis 49 Jahre aufgehoben. Folglich könnte eine Mammographie bei Frauen dieser Altersgruppe zur Früherkennung von Brustkrebs erbracht werden, sofern alle Bedingungen der BrKrFrühErkV erfüllt sind.
Dazu zählt unter anderem die (elektronische) Dokumentationspflicht, Qualitätssicherung sowie Bereitstellung der Daten für eine Evaluation. Ärztinnen und Ärzte in den Screening-Praxen müssen selbst vor Ort einschätzen, ob sie die in der BrKrFrühErkV genannten Bedingungen auch für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren erfüllen und dann die Leistung außerhalb des Mammographie-Screening-Programms privat abrechnen können.
Damit ist eine Einladung sowie eine Terminvergabe für diese Zielgruppe über uns, die Zentrale Stelle, derzeit nicht möglich.
Wird eine Mammographie für symptomfreie Frauen zwischen 45 und 49 Jahren gemäß den Bedingungen der BrKrFrühErkV erbracht, handelt es sich auf keinen Fall um eine „kurative“ Mammographie. Für eine „kurative“ Mammographie bedarf es weiterhin einer Indikationsstellung und somit einer Überweisung zum Facharzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits das Verfahren gestartet, um zu prüfen, ob diese Altersgruppe im Mammographie-Screening-Programm aufgenommen werden kann. Das Verfahren (inklusive Softwareanpassungen, Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene etc.) benötigt etwas Zeit; alle Beteiligten bemühen sich um eine zügige Bearbeitung. In diesem Zeitraum (ohne Aufnahme in den gesetzlichen Leistungskatalog) muss die Frau sich, wenn sie es wünscht, individuell um eine Mammographie kümmern.
Die Apothekenumschau hat auf ihrer Website einen Artikel veröffentlicht, mit der Überschrift „Brustkrebs-Screening ab sofort auch für Frauen ab 45 Jahren". Diese Aussage ist natürlich vor den oben genannten Erläuterungen sachlich völlig falsch.
Wenn Sie sich bei der Apothekenumschau hierüber näher informieren möchten, anbei die entsprechende Telefonnummer: 089 72700. Die Verfasserin des betreffenden Artikels ist Frau Grünberg.
