Ein stilisiertes Bild von einem Bügelschloß, auf einer Computerplatine, mit DSGVO-Schriftzug.
© markus dehlzeit/stock.adobe.com

Datenschutzerklärung

DSGVO

Der Schutz Ihrer Daten ist uns äußerst wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck wir Ihre Daten erheben, speichern und weiterleiten. Die Verantwortung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, im Rahmen des Einladungs- und Terminmanagement für das Mammographie-Screening-Programm, liegt bei uns, der Zentralen Stelle Mammographie-Screening Rheinland-Pfalz.

 

Rechtliche Grundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben. Die anläßlich landesrechtlicher Bestimmungen errichtete Zentrale Stelle Mammographie-Screening Rheinland-Pfalz lädt zur Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs ein. Für die Einladungen verwendet die Zentrale Stelle Daten der Melderegister in Rheinland-Pfalz.

Die schriftliche Einladung zum Mammographie-Screening-Programm erfolgt somit anhand Ihrer Meldedaten, welche die Zentrale Stelle in vierteljährlichen Abständen verschlüsselt von dem Rechenzentrum der Meldeämter (KommWis) geliefert bekommt. Die Lieferung enthält Datensätze von allen Frauen aus Rheinland-Pfalz im Alter zwischen 50 bis 69 Jahren.

Die rechtliche Grundlage für die Datenlieferung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 34, 36 Absatz 1, 38 des Bundesmeldegesetzes (BMG) und den hierzu ergangenen bundes- oder landesrechtlichen Bestimmungen und aus der Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) vom 13. März 2018:

§ 13 Datenübermittlung für Zwecke der Durchführung des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Dort ist geregelt:

Zur Erfüllung der Aufgaben der Zentralen Stelle des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening darf die zuständige örtliche Meldebehörde oder die gemeinsame zentrale Meldebehörde nach § 2 Landesgesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (AGBMG) aus Anlass der Vollendung des 50. Lebensjahres der Einwohnerinnen gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten regelmäßig folgende Daten aller Frauen zwischen dem 50. und dem vollendeten 70. Lebensjahr übermitteln:

  1. Familienname:
  2. frühere Namen:
  3. Vornamen:
  4. Titel:
  5. Geburtsdatum und Geburtsort:
  6. Geburtsname:
  7. derzeitige Anschrift:

 

Datenübermittlung von der Zentralen Stelle RLP an weitere Empfänger

Soweit gesetzlich vorgeschrieben übermittelt die Zentrale Stelle einen automatisiert erzeugten Einladungstermin (Datum und Uhrzeit der Untersuchung), mit den oben spezifizierten personenbezogenen Daten, an eine der vier Screening-Einheiten in Rheinland-Pfalz, die aufgrund des Sicherstellungsauftrags für das jeweilige Gebiet zuständig ist.

Der Datensatz steht damit den zuständigen stationären Mammographie-Einheiten oder einem Mammobil (dieses Teilgebiets von Rheinland-Pfalz) für das Terminmanagement, die Untersuchung, die Befundung und die Benachrichtigung über den Befund zur Verfügung. Ob Ihrem Hausarzt oder Ihrem Gynäkologen ein Befund der Untersuchung (mit Ihren Daten) übermittelt wird oder nicht, bestimmen Sie selbst, in der Mammographie-Einheit, am Tag Ihrer Untersuchung.

Die Zentrale Stelle erhält von den Mammographie-Einheiten dann die Information zurück, ob der übermittelte Einladungstermin wahr genommen wurde oder nicht, damit gegebenenfalls eine Erinnerungseinladung erzeugt und verschickt werden kann.
Die Zentrale Stelle erhält keine Daten hinsichtlich Ihrer Untersuchung oder Ihres Befunds übermittelt.

Speicherung Ihrer Daten

Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Abwicklung des aktuellen Einladungszyklus erforderlich ist, danach werden Ihre Daten aus dem Einladungssystem gelöscht (siehe auch nachfolgend Ihr Recht auf "Berichtigung (Art 16 DSGVO").

 

Hinweis auf Ihre Rechte 

Gemäß der DSGVO haben Sie nachfolgend aufgeführte Rechte:

Auskunft (Art 15 DSGVO) 

  • Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Das Recht auf Auskunft beinhaltet zu erfahren, welche Daten über Ihre Person gespeichert sind, woher diese Daten kommen, zu welchem Zweck sie gespeichert werden, wie lange die Daten gespeichert werden und wer die Daten noch erhält (weitere Empfänger).

Berichtigung (Art 16 DSGVO) 

  • Sie haben das Recht auf Berichtigung unkorrekter personenbezogener Daten. Diese Berichtigung kann von der Zentralen Stelle allerdings nur für die aktuelle Einladung erfolgen. Eine dauerhafte Berichtigung kann nur durch das zuständige Meldeamt erfolgen, da Ihre Daten nach erfolgter Abwicklung des Einladungszyklus aus dem Einladungssystem gelöscht werden.

Löschung (Art 17 DSGVO) 

  • Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer persönlichen Daten.

    Laut Krebsfrüherkennungsrichtlinie (von 2009/letzter Stand vom 18. Juni 2020) §13 Absatz 1 vom Gemeinsamen Bundesausschuss kann einer weiteren Einladung nur in Textform widersprochen werden.

Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie eines dieser Rechte in Anspruch nehmen wollen.

 

Für weitere Fragen zum Schutz Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragen:
  • Zentrale Stelle Mammographie-Screening Rheinland-Pfalz
    Waldemar Töws
    Maximilianstr. 22
    67433 Neustadt an der Weinstraße
    Telefon: 06321 8785-161
    Fax: 06321 8785-206
    E-Mail: -->datenschutz{ät}zs-rlp.de<--

 

Beschwerden:

Beschwerden können Sie bei folgenden Behörden vorbringen:

  • Aufsichtsbehörde:

    Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
    Mittlere Bleiche 61
    55116 Mainz
    Telefon: 06131 160
    Fax: 06131 162997
    Website: https://mwg.rlp.de/
    E-Mail: -->poststelle{ät}mwg.rlp.de<--



  • Datenschutzbehörde gemäß Artikel 15 DSGVO

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
    Prof. Dr. Dieter Kugelmann
    Hintere Bleiche 34
    55116 Mainz
    Telefon: 06131 8920-0
    Telefax: 06131 8920-299
    Website: https://www.datenschutz.rlp.de/
    E-Mail: -->poststelle{ät}datenschutz.rlp.de<--

 

Website und Hosting:

Die Website bzw. der Blog der Zentralen Stelle unter https://zs-rlp.de/ nutzt keine Cookies und verwendet keine Tracker. Zugriffe werden nicht protokolliert.

 

 

 

 

Dieser Artikel wurde aktualisiert am 17.06.2022 | 21:05